Antragsberechtigt hierfür sind:
Empfänger von SGB-II-Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld),
Leistungsempfänger nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeldempfänger, sowie
Empfänger von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Nähere Informationen sowie Antragsunterlagen erhalten Sie im Jobcenter Stendal, im Sozialamt des Landkreises Stendal sowie bei uns in der BBA „Altmark“.
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