1-Euro-Jobs
Die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE bzw. sog. „1-Euro-Job") ist nach § 16 d SGB II eine zusätzliche und im öffentlichen Interesse stehende Tätigkeit (Arbeitsgelegenheit) für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Für max. 30 Stunden in der Woche werden pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde 1,25 Euro „Mehraufwandentschädigung“ gezahlt. Sie soll dem Alg-II-Empfänger die durch Ausübung der Arbeitsgelegenheit zusätzlich entstehenden Aufwendungen ersetzen, weil sie in der Regelleistung nicht berücksichtigt sind.
Die BBA “Altmark“ bietet 3 verschiedene Arten solcher AGH-Maßnahmen an:
- Aufarbeitung von Ausstattungen und didaktischen Materialien im Schul-, Vorschul-, kirchlichen und kommunalen Bereich durch erwerbsfähige Hilfebedürftige
- Aufarbeitung von Ausstattungen und didaktischen Materialien im Schul-, Vorschul-, kirchlichen und kommunalen Bereich durch erwerbsfähige Hilfebedürftige in Kombination mit dem Führerscheinerwerb Klasse B
- Unterstützung bei der Schaffung von Rahmenbedingungen in der Kinder –und Jugendarbeit in gemeinnützigen Vereinen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen Durch erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren mit Erwerb des Hauptschulabschlusses.
Bei Interesse an einer möglichen Teilnahme an einer solchen AGH-Maßnahme wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Beratungsfachkraft der ARGE Stendal.
Aktualisiert (Dienstag, den 12. Juli 2011 um 09:32 Uhr)


