Maßnahmen zur Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt - § 46 SGB III
Bei Arbeitsmarktdienstleistungen dieser Art handelt es sich um Angebote zur Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt. Folgende Maßnahmen können hier aufgelegt werden (in Abhängigkeit des Bedarfes der Agentur für Arbeit bzw. ARGE):
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Über derzeit diesen Inhalts angebotene bzw. für die Zukunft geplante Maßnahmen erhalten Sie nähere Auskünfte und Informationen bei den Beratungsfachkräften der Agentur für Arbeit bzw. ARGE.
Aktualisiert (Dienstag, den 12. Juli 2011 um 09:22 Uhr)



Maßnahmen zur Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt - § 46 SGB III