ausbildungsbegleitende Hilfen

 

Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) müssen über die Vermittlung von betriebs- oder ausbildungsüblichen Inhalten hinausgehen. Hierzu gehören Maßnahmen

1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten

2. zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und

3. mit sozialpädagogischer Begleitung.

Aktualisiert (Dienstag, den 12. Juli 2011 um 09:33 Uhr)

 
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