ausbildungsbegleitende Hilfen
Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) müssen über die Vermittlung von betriebs- oder ausbildungsüblichen Inhalten hinausgehen. Hierzu gehören Maßnahmen
1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
2. zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
3. mit sozialpädagogischer Begleitung.
Aktualisiert (Dienstag, den 12. Juli 2011 um 09:33 Uhr)


